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SCHWIMMHALLEN - PLANUNGSHILFEN |
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Verwendbarkeit von Gipsbaustoffen in Schwimmhallen
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Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Heinz Klopfer ZDI,
Hamm
Die Verwendung von Gipsprodukten beim Innenausbau neuer und
bestehender Gebäude ist seit langem üblich. Wie alle Baustoffe
haben auch Gipsprodukte ein Eigenschaftsspektrum, das sie für
bestimmte Anwendungen besonders vorteilhaft, für andere dagegen
weniger empfehlenswert oder sogar als ungeeignet erscheinen
lässt.
Aus dem bautechnischen Standardwerk von K. Krenkler:
- Chemie des Bauwesens, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg,
New York 1980
habe ich die treffende Charakterisierung der Eigenschaften des
Gipses aus bautechnischer Sicht auf der dieser gutachterlichen
Stellungnahme beigefügten Anlagenseite 1 wiedergegeben.
Für die Anwendung von Gips in Schwimmhallen und ähnlichen
Räumen ist die Intensität der Belastung durch flüssiges und
gasförmiges Wasser entscheidend. Dafür haben sich die Begriffe:
eingeführt. Unter einem Nassraum wird ein solcher verstanden,
in dem oft flüssiges Wasser oder Kondensat auftritt, also z.B.
Schwimmhallen, Saunas, Produktionshallen der Lebensmittelindustrie
usw.. Ein Feuchtraum ist durch erhöhte Luftfeuchtigkeit und nur
selten und kurzfristig durch Flüssigwasserbelastung
gekennzeichnet. Feuchträume sind häusliche Küchen und
Bäder.
Aus diesen Definitionen folgt, dass Gipsprodukte in Nassräumen
nicht eingesetzt werden dürfen. Die Anwendung in Feuchträumen
wird von der Mehrzahl der Bautechniker unter bestimmten
Bedingungen als möglich angesehen, von einer Minderzahl
allerdings abgelehnt.
Bei der Anwendung von Gipskartonplatten in Nass- und
Feuchträumen ist einerseits wie bei Gipsputzen und Calciumsulfat-Estrichen die Erweichung des Gipses durch die
hygroskopische Wasseraufnahme zu bedenken. Die hygroskopische
Wasseraufnahme wird durch sog. Sorptionsisothermen quantitativ
beschrieben. Auf Anlagenseite 2 habe ich solche
Sorptionsisothermen von Baustoffen wiedergegeben. Man erkennt,
dass bei einer vorgegebenen Luftfeuchte in Gips nur wenig Wasser
eingelagert wird, jedoch umgekehrt eine geringe Wassermenge hohe
Luftfeuchten und damit Tauwassergefahr in den Gipsporen erzeugt.
Andererseits können Gipskartonplatten infolge ihrer relativ
geringen Dicke bei Erweichung Biegeverformungen erleiden, die dann
weitere Schäden nach sich ziehen können.
Die Hersteller von Gipskartonplatten liefern auch sog.
Feuchtraumplatten, die definitionsgemäß in Feuchträumen, jedoch
nicht in Nassräumen eingesetzt werden dürfen. Feuchtraumplatten
sind Gipskartonplatten, welche durch eine Imprägnierung
wasserabweisend ausgerüstet sind, so dass die Wasseraufnahme bei
kurzzeitiger Flüssigwasserbelastung deutlich kleiner ausfällt.
Bei langfristiger Flüssigwasserbelastung oder langfristig hoher
Luftfeuchteeinwirkung versagt die Imprägnierung.
Das Verhalten von Gipsbaustoffen in Feuchträumen wird
natürlich auch beeinflusst von der Feuchte im Untergrund und von
den Deckschichten auf den Gipsschichten. Bei der Feuchtebelastung
vom Untergrund her ist besonders an die Baufeuchte zu denken, d.h.
an den erhöhten Wassergehalt der Baustoffe in den ersten Jahren
nach der Erstellung eines Bauwerks. Bei den Deckschichten auf den
Gipsschichten ist in erster Linie an deren Schutzwirkung gegen
Flüssigwassereinwirkung zu denken. Fliesenbeläge bieten in
dieser Hinsicht wegen der vielen Fugen nur einen unzuverlässigen
Schutz, es sei denn, die Fliesen wurden auf einer
Dichtungsschlämme oder einem Dichtkleber verlegt.
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